Eine gemeinsame Arbeitsgruppe von ärztlichen Leitungen Rettungsdienst aus den vier Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hat Standardarbeitsanweisungen (SAA) und Behandlungsfade Rettungsdienst (BPR) für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter erarbeitet.
Diese Maßnahmen und Medikamente sind im Rahmen der dreijährigen Notfallsanitäter-Ausbildung soweit erlernbar, dass sie im Einsatz beherrscht werden können.